Hamostaseologie 2020; 40(05): 694-696
DOI: 10.1055/a-1228-5358
Mitteilungen des Vorstandes des Berufsverbandes der Deutschen Hämostaseologen e.V. (BDDH)

COVID19 und Versorgung mit Blutkomponenten, aktueller Stand bzgl. Einführung der Telematik-Infrastruktur, GSAV und ASV

Christoph Sucker
1   COAGUMED Gerinnungszentrum Berlin, Germany
2   Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane, Brandenburg an der Havel, Germany
,
Günther Kappert
3   Gerinnungszentrum Rhein Ruhr, Duisburg, Germany
,
Jürgen Koscielny
4   Charité Universitätsmedizin Berlin, Germany
› Author Affiliations

SARS-Coronavirus 2 (COVID-19-Pandemie) und Versorgung mit Blutkomponenten

Priv.-Doz. Dr. med. Christoph Sucker

Aktuell hält die Pandemie mit dem SARS („severe acute respiratory syndrome) -Coronavirus 2 (COVID-19-Pandemie) weiter an. In einer Stellungnahme vom 17.03.2020 hat der Arbeitskreis Blut am Robert-Koch-Institut (RKI) eine Stellungnahme (S20) zur Relevanz dieser Infektion für die Transfusionsmedizin abgegeben. Grundsätzlich wird die Infektion als Tröpfcheninfektion übertragen, eventuell vorkommende Schmierinfektionen spielen eine untergeordnete Rolle. Mittels Nukleinsäureamplikation (NAT) wurde in einer geringen Anzahl von Fällen auch Virusgenom im Blut nachgewiesen, allerdings mit geringer Viruslast. Dennoch gab es bislang keinen Anhalt für transfusionsassoziierte Infektionen mit dem SARS-CoV2-Virus. Somit wurde das Risiko einer Infektionsübertragung durch Transfusion nicht-virusinaktivierter Blutkomponenten als sehr niedrig eingeschätzt. Blutkomponenten, die einer zugelassenen Pathogenreduktion (verfügbar insbesondere für Plasma zur Transfusion und Thrombozytenkonzentrate), gelten als unbedenklich hinsichtlich einer Infektionsübertragung. Für Erythrozytenkonzentrate erfolgt im Rahmen der Herstellung keine Pathogenreduktion. Bei der Herstellung von Plasmaderivaten insbesondere auch humanen Gerinnungsfaktorenkonzentraten, sind mindestens zwei wirksame Verfahren zur Pathogenreduktion verpflichtend vorgeschrieben, so dass diese Präparate als sicher hinsichtlich einer Übertragung des SARS-CoV2-Virus anzusehen sind. Für die Zulassung zur Spende von Blut und Blutkomponenten müssen stets die Spenderauswahlkriterien entsprechend der aktuell gültigen Richtlinien zur Hämotherapie berücksichtigt werden. Potenzielle Spender, die Infektionszeichen oder erhöhte Temperaturen/Fieber aufweisen, sind nicht zur Spende zugelassen. Bei Kontakt zu einem Patienten mit SARS-CoV2-Virus sind Spender 4 Wochen von der Spende zurückzustellen, nach einer Infektion mit SARS-CoV2 ist eine Rückstellung für 8 Wochen erforderlich. Eine Testung der Spenden auf SARS-CoV2 erfolgt derzeit nicht.

Grundsätzlich muss auch in der aktuellen Pandemie-Situation die Versorgung mit Blutkomponenten aufrechterhalten werden. Dies stellt derzeit eine große Herausforderung dar, da einerseits ein Rückgang der Spenderzahlen im Rahmen der COVID-19-Pandemie aus Angst vor Infektion zu verzeichnen ist und andererseits auch das Personal der Spendeeinrichtung erkrankt sein kann oder im Rahmen einer Quarantäne nicht verfügbar ist. Hinzu kommt, dass mobile Spendetermine, etwa durch Schulschließungen, derzeit weniger angeboten werden als vor der Pandemie. Um kritische Engpässe zu vermeiden, wurden daher Spender ohne Krankheitssymptome dazu aufgerufen, ihre Spendetermine weiter wahrzunehmen. Abhängig vom Ausmaß der Ressourcen sind ggf. elektive Eingriffe mit hohem Transfusionsbedarf zu verschieben.


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Publication History

Article published online:
29 December 2020

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