Zahnmedizinische Eingriffe können in Sedierung oder Intubationsnarkose für den Patienten
komfortabler sein und dem Zahnmediziner eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen verschaffen.
Grundsätzlich hat jeder Patient einen Anspruch auf eine schmerz- und stressfreie Behandlung.
In besonderen Fällen, wie bei Patienten mit Angststörungen, in Fällen unwirksamer
Lokalanästhesie oder bei unkooperativen Patienten (demente oder geistig retardierte
Patienten) macht eine Sedierung oder eine Intubationsnarkose eine Behandlung überhaupt
erst möglich. Diese Verbesserung der Behandlungsbedingungen wird allerdings mit zusätzlichen
Risiken, Aufwand und rechtlichen Verpflichtungen erkauft. In diesem Artikel wollen
wir die Voraussetzungen und medizinischen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen darstellen.
Schlüsselwörter
Zahnmedizin - Analgosedierung - Allgemeinanästhesie - ambulante Anästhesie