Zahnmedizin up2date 2021; 15(03): 231-240
DOI: 10.1055/a-1170-9958
Implantologie

Zahnmedizin in Sedierung oder Intubationsnarkose – was ist zu beachten?

André Börgers
,
Harald Groeben
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Zahnmedizinische Eingriffe können in Sedierung oder Intubationsnarkose für den Patienten komfortabler sein und dem Zahnmediziner eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen verschaffen. Grundsätzlich hat jeder Patient einen Anspruch auf eine schmerz- und stressfreie Behandlung. In besonderen Fällen, wie bei Patienten mit Angststörungen, in Fällen unwirksamer Lokalanästhesie oder bei unkooperativen Patienten (demente oder geistig retardierte Patienten) macht eine Sedierung oder eine Intubationsnarkose eine Behandlung überhaupt erst möglich. Diese Verbesserung der Behandlungsbedingungen wird allerdings mit zusätzlichen Risiken, Aufwand und rechtlichen Verpflichtungen erkauft. In diesem Artikel wollen wir die Voraussetzungen und medizinischen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen darstellen.

Kernaussagen

Sedierung und Allgemeinanästhesie in der Zahnmedizin können Behandlungen von Patienten ermöglichen, die sonst aufgrund komplexer Vorerkrankungen oder Ausmaß des operativen Eingriffs nicht umsetzbar wären. Außerdem können Anästhesie und Sedierung Behandlungen sowohl für den Patienten als auch den Operateur vereinfachen und erträglicher gestalten. Um einen stationären Aufenthalt von Patienten zu vermeiden, müssen allerdings einige technische, personelle und organisatorische Voraussetzungen erfüllt werden, um allen Sicherheitsansprüchen zu genügen.



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Article published online:
13 August 2021

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