Einleitung 
            Die Coronavirus- bzw. SARS-CoV-2-Pandemie stellt für die medizinische Versorgung eine
               außerordentliche globale Herausforderung dar. Die Nuklearmedizin ist eine medizinische
               Disziplin, die neben einem relevanten elektiven Anteil an Diagnostik und Therapie
               auch in besonderer Weise dringliche bzw. lebenswichtige Untersuchungen und Behandlungen
               für Patienten[* ] in der Gesundheitsversorgung abbildet. Aufgrund des relevanten wechselseitigen Infektionsrisikos
               zwischen medizinischem Personal und Patienten sind während der Pandemie dringliche
               Untersuchungen und Behandlungen gegenüber weniger zeitkritischer elektiver Diagnostik
               und Therapie zu priorisieren. Hierbei sind neben dem Progressions- und Mortalitätsrisiko
               der Grunderkrankung auch weitere Faktoren zu berücksichtigen (z. B. Nebenwirkungsprofil
               einer aufschiebenden konservativen Therapie, individuelles Risiko eines Patienten
               hinsichtlich einer SARS-Cov-2-Infektion bzw. COVID-19, wie z. B. Alter, Komorbidität,
               Verlassen der häuslichen Isolation, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel etc.).
            Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die nuklearmedizinischen Einrichtungen durch
               die Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes (Abstand, bauliche Berücksichtigung, Strahlenschutzaspekte
               für Therapiestationen, Vorgaben bzgl. Handschuhen usw.) und teilweise installierte
               GMP-Bereiche bereits jetzt eine Reihe von SARS-CoV-2-Maßnahmen in der täglichen Arbeit
               sehr gut abbilden, was dem Schutz der nuklearmedizinisch behandelten Patienten sowie
               dem Personal zugutekommt.
         
            Diese Empfehlung soll eine praktische Hilfestellung geben und Ratschläge anbieten,
               wie durch weitere z. B. organisatorische Maßnahmen potenzielle Risiken für die Patienten
               und das Personal minimiert werden können. Diese praktische Handreichung stellt jedoch
               keine generelle Empfehlung zur etwaigen Reduktion der Leistungserbringung einer nuklearmedizinischen
               Versorgungsstruktur (nuklearmedizinische Einrichtung mit und ohne Therapiestation,
               Praxis, MVZ) dar. Diesbezüglich verweisen wir auf die jeweiligen örtlichen Empfehlungen
               und Anweisungen (z. B. Träger der Institutionen, Ärztekammern, Kassenärztliche Vereinigung
               oder/oder Gesundheitsämter).
            Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Versorgungsketten sowohl mit diagnostischen
               als auch mit therapeutischen Radionukliden instabil werden könnten, bedingt durch
               die geringe Anzahl von Anbietern/Herstellern bzw. die zum Teil komplizierten Transportwege
               von der Herstellung bis zum Anwender. Für die Sicherung der diagnostischen Versorgung
               im Fall einer Lieferkrise kommt den Zentren, die über ein Zyklotron verfügen, eine
               besondere Bedeutung zu. Dort sollte bereits Vorsorge für den Fall getroffen werden,
               dass bei einer Unterbrechung der Lieferkette mit diagnostischen Radioisotopen/Radiopharmaka
               der verstärkte Einsatz von F-18-markierten Radiopharmaka möglich ist. Für die nuklearmedizinischen
               Therapien, insbesondere im onkologischen Bereich, ergibt sich als Konsequenz, dass
               sie so lange durchgeführt werden sollten, wie die Versorgung mit therapeutischen Radionukliden
               und Radiopharmaka gewährleistet ist, und – wenn möglich – nicht verschoben werden
               sollten.
            Übergeordnete Ziele der Empfehlung:
            
               
               
                  
                  Schutz von Patienten und Personal
                  
                  
                     
                     
                        
                        sowohl vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 bzw. einer COVID-19-Erkrankung,
                         
                     
                     
                        
                        im Fall der Patienten aber auch vor fehlender/verzögerter Diagnostik und Therapie
                         
                      
                   
               
               
                  
                  sinnvoller Einsatz von Ressourcen zum Wohle aller
                   
               
               
                  
                  Solidarität und Hilfe für andere medizinische Disziplinen
                   
                
          
         
         DGN- und BDN-Empfehlungen 
            Nuklearmedizinische Diagnostik 
            
            Durchführung medizinisch unabdingbarer und notwendiger Untersuchungen, u. a.:
            
            
               
               
                  
                  PET/CT: bei onkologischen Fragestellungen mit unmittelbarem Einfluss auf klinische
                     Entscheidungen und Therapien/Therapieänderungen sowie zur Ermittlung des Therapieansprechens
                   
               
               
                  
                  Myokardszintigrafie: bei unmittelbarer Relevanz für therapeutische Entscheidungen
                     (s. Appendix 1 „Mögliche technische Untersuchungsmodifikationen …“)
                   
               
               
                  
                  Wächterlymphknotenszintigrafie als Bestandteil onkologischer Operationen
                   
               
               
                  
                  Lungenszintigrafie: zum Nachweis und Ausschluss von Lungenarterienembolien (s. Appendix
                     1 „Mögliche technische Untersuchungsmodifikationen …“), falls möglich nach Ausschluss
                     COVID-19-typischer pneumonischer Infiltrate durch vorheriges Nativ-CT
                   
               
               
                  
                  Entzündungsfokussuche bei schwer kranken Patienten (SPECT, SPECT/CT, PET/CT)
                   
               
               
                  
                  Untersuchungen des Gehirns bei rasch progredienten Erkrankungen (z. B. höhergradige
                     Hirntumoren, Enzephalitiden, …) und/oder dringlicher Therapieentscheidung
                   
               
               
                  
                  Skelettszintigrafie auf Basis einer Einzelfallentscheidung
                   
               
               
                  
                  Schilddrüsenszintigrafie und -sonografie auf Basis von Einzelfallentscheidungen
                   
               
               
                  
                  Nierenfunktionsszintigrafie auf Basis von Einzelfallentscheidungen
                   
                
            
            Nuklearmedizinische Therapie 
            
            Nuklearmedizinische Therapien bergen aufgrund der strahlenschutzrechtlichen Regelungen
               spezifische Probleme, wenn es sich um einen potenziell mit SARS-CoV-2 infizierten
               Patienten handelt bzw. sich ein Patient im Laufe des stationären Aufenthalts infizieren
               sollte. Die stationäre Aufnahme von Patienten auf nuklearmedizinische Therapiestationen
               erfolgt gemäß der Strahlenschutzgesetzgebung bzw. unter strengen Kautelen des Strahlenschutzes,
               welche bei Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten die Verlegung
               in eine andere Fachabteilung erheblich erschweren und die dortige Ressourcenknappheit
               verschärfen könnten. Dieses Risiko ist bei evtl. Therapieentscheidungen zu berücksichtigen.
            
            Im Fall der Nutzung von nuklearmedizinischen Therapiestationen als Isolier- und Intensivstationen
               für die Notfallversorgung im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie ist eine überregionale
               (auch länderübergreifende) Sicherstellung von nuklearmedizinischen Zentren zu gewährleisten,
               die medizinisch unabdingbar indizierte Therapien durchführen.
            
            Sofern es die örtlichen Gegebenheiten und Stationsbelegungen erlauben, sollte die
               stationäre Versorgung der Patienten aus Gründen des Infektionsschutzes großzügig in
               Einzelzimmern erfolgen.
            
            Durchführung medizinisch unabdingbarer und notwendiger – onkologischer – ambulanter  nuklearmedizinischer Therapien:
            
            
            
            Durchführung medizinisch unabdingbarer und notwendiger stationärer  nuklearmedizinischer Therapien (idealerweise in Einzelzimmern (oder als Einzelbelegung)
               mit eigener Nasszelle):
            
            
               
               
                  
                  I-131-Therapien bei malignen Schilddrüsenerkrankungen in Abhängigkeit vom individuellen
                     Risikoprofil (u. a. Patientenalter und „high risk“-Tumortyp)
                   
               
               
                  
                  I-131-MIBG-Therapien
                   
               
               
                  
                  diagnostische I-131-Untersuchungen bei Schilddrüsenkarzinompatienten, die mit dem
                     4-wöchigen Absetzen der Schilddrüsen-spezifischen Medikation schon begonnen haben
                   
               
               
                  
                  I-131-Therapien bei benignen Schilddrüsenerkrankungen in strenger Einzelfallabwägung
                   
               
               
                  
                  Lu-177-, Ac-225- und Y-90-PSMA-Therapien beim metastasierten kastrationsresistenten
                     Prostatakarzinom nach Ausschöpfung der leitliniengerechten Therapien bei Progress
                   
               
               
                  
                  Lu-177-/Y-90-Peptid-Rezeptor-Radionuklid-Therapien bei neuroendokrinen Tumoren bzw.
                     SSTR-exprimierenden Tumoren
                   
               
               
                  
                  Y-90-SIRT (selektive interne Radiotherapie) bei Lebertumoren
                   
                
            
            Anzumerken ist ferner, dass im aktuellen Krisenfall in Rücksprache mit den zuständigen
               Aufsichtsbehörden eine Reduktion der Verweildauer bzw. vorzeitige Entlassung sowie
               ausgewählte Therapien außerhalb des stationären Settings abzustimmen sind, um Patienten
               (insbesondere wenn sie in häuslicher Isolation leben) nicht einem unnötigen Infektionsrisiko
               auszusetzen und Ressourcen maximal zu schonen.
            
            Allgemein 
            
            Idealerweise werden alle Patienten am Vortag der Untersuchung telefonisch kontaktiert
               und nach Symptomen (Fieber, Husten, Erkältungszeichen) befragt, um eine Präselektion
               vornehmen zu können – auch wenn eine COVID-19-Infektion asymptomatisch bzw. oligosymptomatisch
               verlaufen kann. Bei Ankunft in der nuklearmedizinischen Versorgungsstruktur ist ein
               Screening-Prozess für zugewiesene Patienten (z. B. Kurzfragebögen und Temperaturmessung
               (wenn auch unspezifisch)) einschließlich Informationserhebung über Kontakte zu nachgewiesen
               infizierten Personen (gem. Robert-Koch-Institut (RKI)) innerhalb der letzten 14 Tage
               zu empfehlen. Im Fall auffälliger Befunde ist die kurzfristige Verschiebung der geplanten
               Behandlung und eine weitere Abklärung der Symptome dringend zu prüfen bzw. eine Virustestung
               durchzuführen.
            
            Realisierung und Übung entsprechender Verhaltensmaßnahmen innerhalb der nuklearmedizinischen
               Versorgungsstruktur (Isolation, Schutzmaßnahmen/-ausrüstung des Personals, Desinfektions-/Reinigungsmaßnahmen
               (einschl. Kamerasysteme u. Ä.) etc.), um im Fall von SARS-CoV-2 positiven Patienten
               vorbereitet zu sein, die zu medizinisch unabdingbaren Untersuchungen/Therapien intern
               zugewiesen werden. Basierend auf den Erfahrungen anderer Länder ist jedoch praktisch
               nicht mit einer Zuweisung von bekannt SARS-CoV-2-positiven Patienten zu rechnen. Bei
               der unmittelbaren Versorgung von COVID-19-Patienten kommen der nuklearmedizinischen
               Diagnostik und Therapie nach aktuellem Kenntnisstand keine relevante Rolle zu.
            
            Grundsätzlich soll enger Kontakt zu Patienten (wie vom RKI definiert) vermieden werden,
               sofern medizinisch möglich (z. B. genaue sprachliche Instruktion der Patienten bei
               der Lagerung statt manueller Führung und Positionierung). Bei engem Kontakt und Umlagerung
               immobiler Patienten ist der Einsatz eines chirurgischen Nasen-Mund-Schutzes zum gegenseitigen
               Infektionsschutz zu prüfen (s. hierzu auch die jeweils gültigen institutionellen bzw.
               allgemeinen Empfehlungen, z. B. RKI). Schutzausrüstung und geeignete Mittel zur Händedesinfektion
               sollten vorgehalten werden. Im Wartebereich ist enger Kontakt der Patienten untereinander
               durch Einhaltung von Mindestabständen (mindestens 1,5 m) bestmöglich zu vermeiden.
            
            Die Durchführung einer Sonografie der Schilddrüse/der Halsweichteile sollte vom Arzt
               nur unter Verwendung eines Nasen-Mund-Schutzes, ggf. einer Atemschutzmaske, und Handschuhen
               durchgeführt werden und der Kontakt zum Patienten während der Untersuchung sollte
               möglichst kurz gehalten werden. Der Ultraschallkopf sollte nach jedem Patienten desinfiziert
               werden. Zum Schutz des Ultraschallkopfes vor aggressiven Desinfektionsmitteln ist
               die Verwendung von Schutzhüllen zu empfehlen.
            
            In nuklearmedizinischen Versorgungsstrukturen sollten nach Möglichkeit abgeschlossene
               Personaleinheiten ohne sog. „face-to-face“-Kontakte etc. gebildet werden, sowohl horizontal
               (z. B. zwischen Ärzten) als auch hierzu passend vertikal (z. B. zwischen zugeordneten
               MTRA/RT- oder Pflege-Teams). Diese Empfehlung gilt auch für mittelbar an der Patientenversorgung
               beteiligte Mitarbeitergruppen, um die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen in allen
               Bereichen auch bei steigenden Infektionsraten aufrechterhalten zu können (d. h. auch
               im Bereich Anmeldung, Sekretariat, Medizinphysik, Radiopharmazie etc.). Kontaktaufnahmen
               zwischen Gruppen sollten – wenn möglich – per Telefon oder Videokonferenz erfolgen.
               Ansonsten sollte ein Mindestabstand von 2 m – wo immer möglich – eingehalten werden.
               Schließlich sollten Mitarbeitern großzügig, in Abstimmung mit den zuständigen Organen,
               Homeoffice-Möglichkeiten bzw. Freistellungen eingeräumt werden (z. B. auch für die
               Kinderbetreuung während KiTa- und Schulschließung); diese Mitarbeiter stellen gleichzeitig
               Reserve-Teammitglieder bei möglichem erkrankungsbedingtem Personalausfall dar.
            
            Das Personal hat sich entsprechend der RKI-Empfehlungen zu verhalten (Hygienemaßnahmen,
               Kontakt zu nachgewiesen SARS-CoV-2 infizierten Personen). Bei unspezifischen Symptomen/Krankheitsanzeichen
               ist bzgl. der Anwesenheit am Arbeitsplatz eher restriktiv vorzugehen (s. aktuelle
               Empfehlungen des RKI bzw. des zuständigen Gesundheitsamtes). Alle zu ergreifenden
               Maßnahmen bei Vorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion eines Mitarbeiters sollen bekannt
               sein (entsprechend RKI, Gesundheitsamt bzw. interner Regularien).
            
            Bei der Befundung nuklearmedizinischer Untersuchungen, die eine CT der Lunge umfassen,
               sollte besonderes Augenmerk auf morphologische Veränderungen der Lunge gelegt werden,
               die im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion stehen können3 . Solche Befunde sollten im Gesamtkontext (Klinik des Patienten etc.) betrachtet und
               entsprechende Maßnahmen (inkl. Information des Zuweisers) eingeleitet werden.
            
            Ein wichtiger Beitrag, den die Nuklearmedizin in dieser Krise leisten kann, ist die
               Personalgestellung an andere, mit der akuten Versorgung von COVID-19-Patienten betreute
               Kliniken und Bereiche. Dies sollte aufgrund des teils relevant reduzierten Leistungsaufkommens
               großflächig möglich sein. Ärzte, Pflegekräfte und auch andere Mitarbeiter können hierbei
               z. B. in anderen Abteilungen insbesondere intensivmedizinisch erfahrenere Kollegen
               entlasten und dazu beitragen, diese Kolleginnen und Kollegen für die extrem aufwendige
               intensivmedizinische Betreuung von COVID-19-Patienten freizustellen.
            
            Aufgrund der rasanten Entwicklung der aktuellen Krise bedarf das vorliegende Dokument
               absehbar einer Aktualisierung und kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit
               erheben. Die Autoren werden sich um eine zeitnahe Aktualisierung bemühen. Bitte informieren
               Sie sich auf der Homepage von DGN und BDN bzw. OGNMB jeweils über den aktuellen Stand
               und unterstützen Sie uns mit Ihrem Feedback und konstruktiven Vorschlägen.
            
            Weiterführende Informationen zu diesen Empfehlungen 
            
            Appendix 1: Mögliche technische Untersuchungsmodifikationen zur Anpassung der Workflows
               an die aktuelle Pandemiesituation mit COVID-19. https://www.nuklearmedizin.de/leistungen/news/covid.php?navId=234 
               
            Weiterführende Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 
            Das Robert-Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen,
               schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein und stellt Empfehlungen
               für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung.
            Darüber hinaus sind die Erlasse der Bundesländer mit Weisungen an die nachgeordneten
               Behörden sowie die Vorgaben der Kliniken und Niederlassungen zu beachten.
            
            Diese Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN e. V.) und des
               Berufsverbands Deutscher Nuklearmediziner (BDN e. V.) stellen den aktuellen Stand
               des Wissens dar. Die Medizin im Allgemeinen sowie die Erkenntnisse zur aktuellen Ausbreitung
               von SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 im Besonderen unterliegen einem fortwährenden Entwicklungsprozess,
               sodass alle Angaben, insbesondere zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren,
               immer nur dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Empfehlungen
               entsprechen können.
            Die bereitgestellten Informationen bzw. deren Inhalte wurden nach bestem Wissen und
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