Wer schon einmal – sei es für sich selbst, sei es für
andere, insbesondere für weniger mit der Medizin vertraute Personen
– eine Patientenverfügung erstellt hat, wird sich an ein
Gefühl besonders gut erinnern: Man will Maßnahmen für
eine bestimmte Situation festlegen, meint auch, seiner eigenen Meinung sicher zu
sein und diese adäquat vertreten zu können, und dann kommt
dieses Zögern auf: „Ja, aber Moment mal…“ Trifft
die Formulierung genau das, was man meint? Greifen die vorgegebenen Bedingungen,
um dann auch die geforderten Aktionen (oder besser oft deren Unterlassen!)
verlässlich auszulösen? Decken sich die Vorstellungen der
Personen, die man für den Fall der Fälle zu
Bevollmächtigten machen möchte, denn wirklich mit den
eigenen?