physiopraxis 2019; 17(09): 6-9
DOI: 10.1055/a-0963-8013
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13 September 2019 (online)

SHV begrüßt Gesetzesentwurf zur „Digitalen Versorgung“ – Verbändeanhörung im Gesundheitsministerium

Am 17. Juni 2019 hatte der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) e. V. im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin Gelegenheit, sich zum Referentenentwurf des „Digitale Versorgung“-Gesetzes (DVG) zu äußern. Der SHV begrüßt den Gesetzesentwurf und betont, wie wichtig es ist, Heilmittelerbringer in die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens miteinzubeziehen.

Im Entwurf des DVG ist beispielsweise vorgesehen, dass Patienten in Zukunft Gesundheits-Apps von ihrer Krankenkasse bezahlt bekommen sollen, die ihnen ihr Arzt verschrieben hat. Der SHV fordert, dass auch Therapeuten dazu befähigt werden sollen, diese therapieunterstützenden Apps verordnen zu können. Damit eine interprofessionelle Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen funktionieren kann, ist es unabdingbar, dass die Gesundheitsfachberufe in die Telematikinfrastruktur (TI) eingebunden werden. Damit dies gelingt, benötigen alle Therapeuten einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA). Er dient beispielsweise dazu, sich im Gesundheitswesen auszuweisen, um an personenbezogene Patientendaten zu gelangen, die auf digitalem Weg versandt werden. Allerdings existiert das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), über das diese Ausweise ausgegeben werden sollen, noch nicht. Daher appelliert der SHV dafür, dass das eGBR bis spätestens April 2021 einzurichten ist. Sehr positiv bewertet der Spitzenverband die Tatsache, dass die Ausstattungs- und Betriebskosten, die bei der Anbindung an die TI anfallen, von den Kostenträgern übernommen werden sollen. Für Praxen entstehen hier also keine Mehrkosten.

Auch zum Abbau von Bürokratie gibt es Vorschläge im DVG, von denen Therapeuten profitieren können: Die elektronische Heilmittelverordnung soll eingeführt werden, und der SHV hat den Vorschlag gemacht, Therapieberichte ebenfalls auf digitalem Wege an den Arzt übermitteln zu können. Um die interprofessionelle Zusammenarbeit zu vereinfachen, fordert der Spitzenverband, Telekonsile mit anderen Gesundheitsberufen nicht nur für Ärzte, sondern auch für Heilmittelerbringer zu ermöglichen. Die gesamte Stellungnahme des SHV zum neuen Gesetzesentwurf können Interessierte unter bit.ly/SHV_DVG nachlesen.

mru