Geburtshilfe Frauenheilkd 2018; 78(08): 754-755
DOI: 10.1055/a-0649-0200
DGGG
Mitteilungen aus der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Berlin, 17.11.2016 – 239. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) zum Richtlinien-Entwurf „Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“

Heribert Kentenich
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Publication Date:
20 August 2018 (online)

1) Auftrag

Der Auftrag der Richtlinie ergibt sich aus dem Transplantationsgesetz:

„Die Bundesärztekammer wurde gemäß § 16, Abs. 1 TPG ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Bundesoberbehörde ergänzend zu den Vorschriften der Rechtsverordnung gemäß § 16a TPG (TPG Gewebeverordnung) den allgemeinen anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragungen in Richtlinien festzustellen.“

Diese Richtlinie wird die bisherigen Festlegungen in der „(Muster)- Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der assistierten Reproduktion – Novelle (2006)“ ablösen.