Wenn ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vermutet wird, wird in der Regel sowohl
das Krankenhaus als auch der oder die Ärzte verklagt, denen der
vorgeworfene Fehler unterlaufen sein könnte. Das OLG Hamm hatte über eine Klage einer
Patientin zu entscheiden, die vom Krankenhaus die Mitteilung der
Privatanschriften aller behandelnden Ärzte verlangte.