Vor jede ärztliche Handlung hat die Rechtsprechung das Aufklärungsgespräch gesetzt.
Doch nicht alle Mediziner kommen dieser Pflicht fachgerecht nach. Dabei ist eine qualifizierte
Aufklärung unverzichtbar, wenn ein Patient rechtswirksam in eine Maßnahme einwilligen
soll. Allerdings ist dies nicht immer ganz einfach.
Schlüsselwörter
Patientenverfügung - Körperverletzung - Einwilligung