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DOI: 10.1055/s-2007-992981
Frühgeborenen-Retinopathie – Aktuelle Leitlinien und Therapiekonzepte
In Deutschland werden ca. 7 bis 8% aller Lebendgeborenen vor Erreichen der 37. Schwangerschaftswoche geboren und gelten damit als Frühgeborene. Die Entstehung einer Retinopathia prämaturorum (ROP) ist multifaktorell bedingt, Risikofaktoren sind ein geringes Gestationsalter, ein geringes Geburtsgewicht, die verlängerte parenterale Ernährung und O2-Gabe nach der Geburt, eine Sepsis oder Apnoe. Allerdings ist bei Existenz von Risikofaktoren eine individuelle Vorhersage des Erkrankungsrisikos nicht möglich. Das Screeningprogramm in Deutschland ermöglicht die Erfassung aller Fälle einer behandlungsbedürftigen ROP. Eingeschlossen werden alle vor der 32. Schwangerschaftswoche geborenen Neugeborenen oder solche, die weniger als 1500 Gramm wiegen und Kinder, die zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche geboren worden sind und zusätzlich 3 Tage oder mehr mit Sauerstoff beatmet wurden. Behandlungsbedürftigkeit in Form einer Laserkoagulation liegt vor, wenn Gefäßproliferationen über mindestens 5 zusammenhängende oder 8 einzelne Uhrzeiten festgestellt wurden bei sog. Pluszeichen. In der ETROP-Studie (2003) konnte jedoch gezeigt werden, dass durch eine frühere Behandlung der ROP die Entstehung eins ungünstigen anatomischen Ergebnisses von 15% auf 9% gesenkt werden konnte. Der therapeutische Einsatz von Anti-VEGF-Präparaten wird z.Zt. kontrovers diskutiert und sollte nur im Rahmen kontrollierter Studien erfolgen. Die Spätfolgen einer ROP sind insbesondere eine Myopie (16–50%), Strabismus (14–47%) und eine Netzhautablösung. Daher sind diese Kinder halbjährlich im 1. und 2. Lebensjahr und dann in jährlichen Abständen zu untersuchen.