Aktuelle Neurologie 2007; 34 - P637
DOI: 10.1055/s-2007-987908

Medikamentöse Therapie des Parkinson-Syndroms in Deutschland. Ergebnisse der nationalen Umfrage

D Woitalla 1, T Müller 1
  • 1Bochum

Einführung: Zur Behandlung der Parkinson-Symptome stehen inzwischen eine Vielzahl von Medikamenten mit unterschiedlichem Wirkprinzip zur Verfügung. Die Therapieempfehlungen zur Behandlung des Parkinson- Syndroms sind in einer nationalen Leitlinie zusammengefasst worden. Die Therapieziele unterscheiden sich in Abhängigkeit vom klinischen Bild der Erkrankung. Die dopaminerge Substitutionstherapie sollte das Alter des Patienten berücksichtigen.

Untersuchung: Im Rahmen der nationalen Umfrage wurden 13.500 Parkinson Patienten zur aktuellen Therapie befragt. 6.675 Patienten beantworteten die Umfrage, 5095 Datensätze konnten zur Auswertung herangezogen werden.

Ergebnisse: Aus den Ergebnissen lässt sich schlussfolgern, dass die Verordnung von verschiedenen, nicht Krankheitsassoziierten Variablen abhängt. Dazu zählen insbesondere:

  • Qualifikation des Verschreibenden (Allgemeinmediziner- Facharzt)

  • Wohnortsituation (Stadt-Land)

  • Versicherungsstatus

Weiterhin kann aus der Verordnung anderer, nicht Parkinson-typischer Medikamente auf die Bedeutung von Begleiterkrankungen geschlossen werden, deren Stellenwert bei der Behandlung der Parkinson-Patienten bisher unzureichend untersucht ist. Dazu zählen insbesondere:

  • Schmerzmedikamente

  • Antidepressiva

  • Tranquilizer

Eine differenzierte Analyse der Behandlungskosten zeigt, dass die Begleitmedikation erheblich zu den Gesamttherapiekosten beiträgt.

Zusammenfassung: Obwohl die Therapie des Parkinsonsyndroms leitlinienbasiert symptomorientiert erfolgen sollte, zeigt die Untersuchung, dass andere Faktoren die Therapie von Parkinson-Patienten maßgeblich beeinflussen. Dazu zählt neben dem Versicherungsstatus auch die Qualifikation des Verordnenden. Der Stellenwert krankheitsassozierter Symptome, die nicht direkt auf das dopaminerge Defizit zurückgeführt werden können, ist bislang in den Therapieempfehlungen nicht ausreichend berücksichtigt worden, wenn die Verordnung der Begleitmedikation als Maßstab herangezogen wird.