Einleitung: Hornhautdystrophien können nach Hornhauttransplantation rezidivieren und eine deutliche
Visusminderung zur Folge haben. Wir stellen anhand klinischer und histologischer Bilder
Fälle vor, die sich zur Re-Keratoplastik in unserer Klinik vorstellten. Anhand der
histologischen Befunde wurden die Rezidive demonstriert.
Patienten: Bei allen Patienten waren vor mehr als 10 Jahren Hornhauttransplantationen durchgeführt
worden. Bei zwei Patientinnen, bei denen wegen granulärer Hornhautdystrophie eine
perforierende Keratoplastik durchgeführt worden war, ist es in den letzten Jahren
zu einer allmählichen Sehverschlechterung gekommen. Bei einem männlichen Patienten
kam es nach lamellärer Keratoplastik wegen gittriger Hornhautdystrophie zu einer Transplantateintrübung.
Ergebnisse: Bei den beiden Patientinnen wurde eine perforierende, bei dem männlichen Patienten
eine lamelläre Keratoplastik durchgeführt. Alle drei Patienten erreichten kurz nach
der Operation einen Visusanstieg im Vergleich zum präoperativen Visus. Im Fall der
Patientinnen mit der granulären Hornhautdystrophie konnte die Verdachtsdiagnose histologisch
bestätigt werden. Im Falle des Patienten mit der gittrigen Hornhautdystrophie gab
es histologisch keine sicheren Anzeichen für ein Rezidiv.
Schlussfolgerungen: Späte Transplantateintrübungen bei Hornhautdystrophien sind nicht immer ursächlich
Folge der Grunderkrankung. Trotzdem kann eine perforierende oder lamelläre Re-Keratoplastik
mit guten Erfolgsaussichten durchgeführt werden.