Klin Monbl Augenheilkd 2006; 223 - V30
DOI: 10.1055/s-2006-958198

Re-Keratoplastik bei Hornhautdystrophien

C Schäferhoff 1, C Werschnik 1, F Wilhelm 1
  • 1Schwerin – Helios-Augenklinik

Einleitung: Hornhautdystrophien können nach Hornhauttransplantation rezidivieren und eine deutliche Visusminderung zur Folge haben. Wir stellen anhand klinischer und histologischer Bilder Fälle vor, die sich zur Re-Keratoplastik in unserer Klinik vorstellten. Anhand der histologischen Befunde wurden die Rezidive demonstriert.

Patienten: Bei allen Patienten waren vor mehr als 10 Jahren Hornhauttransplantationen durchgeführt worden. Bei zwei Patientinnen, bei denen wegen granulärer Hornhautdystrophie eine perforierende Keratoplastik durchgeführt worden war, ist es in den letzten Jahren zu einer allmählichen Sehverschlechterung gekommen. Bei einem männlichen Patienten kam es nach lamellärer Keratoplastik wegen gittriger Hornhautdystrophie zu einer Transplantateintrübung.

Ergebnisse: Bei den beiden Patientinnen wurde eine perforierende, bei dem männlichen Patienten eine lamelläre Keratoplastik durchgeführt. Alle drei Patienten erreichten kurz nach der Operation einen Visusanstieg im Vergleich zum präoperativen Visus. Im Fall der Patientinnen mit der granulären Hornhautdystrophie konnte die Verdachtsdiagnose histologisch bestätigt werden. Im Falle des Patienten mit der gittrigen Hornhautdystrophie gab es histologisch keine sicheren Anzeichen für ein Rezidiv.

Schlussfolgerungen: Späte Transplantateintrübungen bei Hornhautdystrophien sind nicht immer ursächlich Folge der Grunderkrankung. Trotzdem kann eine perforierende oder lamelläre Re-Keratoplastik mit guten Erfolgsaussichten durchgeführt werden.