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DOI: 10.1055/s-2006-954893
Die Bedeutung der Phytotherapie in der Fort- und Weiterbildung der Ärzte und Apotheker sowie in den Kursangeboten nichtärztlicher Heilberufe und für Laien
In der ärztlichen Weiterbildung sind zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Arzt/Ärztin Naturheilverfahren“ innerhalb der 160 Pflichtkursstunden 38 Unterrichtsstunden Phytotherapie, verteilt auf 14 Anwendungsgebiete, vorgeschrieben. Apotheker müssen zum Erwerb der Bereichsbezeichnung „Apotheker für Homöopathie und Naturheilverfahren“ innerhalb der 100 Pflichtkursstunden 40 Zeitstunden Phytotherapie hören. Fortbildungsveranstaltungen werden sowohl von ärztlichen als auch von pharmazeutischen Fachgesellschaften sowie von Fachverlagen, wie dem Thieme-Verlag oder den Verlegern der DAZ und PZ, und von der Pharmazeutischen Industrie angeboten, meist innerhalb eines wissenschaftlichen Jahreskongresses, aber auch als eigenständige, in der Regel themenbezogene Symposien etc. Hinzu kommen die Fortbildungsveranstaltungen von Heilpraktikerverbänden sowie von Physio- und „Aromatherapeuten“.
In ihrer Auswirkung auf das Image der Phytotherapie, sowohl im positiven als auch im negativen Sinne, nicht zu unterschätzen sind die zahlreichen Veranstaltungsangebote für Laien durch den Kneipp-Bund, in den Volkshochschulen, Selbsthilfegruppen usw.
sowie bei den meist gut besuchten Informationsabenden und Heilkräuterwanderungen so genannter nichtärztlicher und nichtpharmazeutischer „Heilkräuter-Spezialisten“. Die äußerst unterschiedliche Sachkompetenz der jeweiligen Dozenten bzw. deren grundsätzlichen Einstellung zu einer naturwissenschaftlich vertretbaren Phytotherapie, unterstützt durch eine Vielzahl an Handbüchern mit kontrovers zu diskutierenden Anwendungsempfehlungen, stellen ein ernsthaftes Problem dar und sind durchaus geeignet, die mühsam erarbeitete wissenschaftliche Akzeptanz der Phytotherapie in Frage zu stellen.