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DOI: 10.1055/s-2006-939779
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Internet-Telefonie (VoIP) keine zulässige Option für Praxis und Klinik
Skype nur für PrivatgesprächePublikationsverlauf
Publikationsdatum:
03. April 2006 (online)

Zusammenfassung
Es hätte alles so einfach sein können: Der neue Praxis-PC hängt am Internet (was er jedoch eigentlich nicht sollte...!), es besteht eine kostengünstige DSL-Standleitung mit Internet-Zugang (Flatrate) und der Praxisinhaber hat sich die neue Telefonanlage mittels Internet-Telefonie (VoIP, Voice over IP) schmücken lassen. Wenn Großunternehmen dies tun, um Geld beim Telefonieren zu sparen, so entnimmt der Doktor es den Medien, kann er das doch auch tun, oder nicht? Nein, moniert zum Beispiel der Landesdatenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg, das eben darf er nicht, wenn über die Billig-Telefonverbindung übers Internet patientenbezogene Daten übermittelt oder fernmündliche Konsultationen mit Patienten geführt werden. Beispiel: Das Gespräch zweier ärztlicher Kollegen über einen gemeinsamen Patienten mittels des weit verbreiteten VoIP-Telefonieprogrammes Skype ist nicht rechtens, verletzt gleich mehrere Rechtsbestände. Selbst der telefonische VoIP-Kontakt einer Praxis mit einem Patienten, zum Beispiel zur Frage einer Wiedereinbestellung, wirft rechtliche Fragen auf.
Anschrift des Verfassers
Rainer H. Bubenzer(DJV, KdM)
Medizin- und Wissenschaftsjournalist multi MED vision/presseteam volksdorf -hamburger
medizinredaktion
Theodorstraße 41, Haus R1
22761 Hamburg
Telefon: 040/41912873
Fax: 040/41912877
eMail: Rainer@Bubenzer.com