intensiv 2006; 14(3): 112-122
DOI: 10.1055/s-2006-926730
1. Platz intensiv-Pflegepreis

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

... nach bestem Wissen und Gewissen? Ethik in der Intensivpflege

Kerstin Weßling1
  • 1Clemenshospital Münster
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Publication Date:
20 June 2006 (online)

Einleitung

Ärztliches und pflegerisches Personal nehmen manchmal einen unterschiedlichen Blickwinkel ein, was die Therapie und das Therapieende eines Patienten betrifft. Können Pflegende das Leid des Patienten einfach nicht ertragen? Wollen Ärzte einen Patienten aus Angst zu versagen nicht sterben lassen? Manchmal scheint es schwer nachvollziehbar zu sein, aus welcher Motivation heraus die Therapie abgebrochen wird. Handelt es sich um einen analytischen Entscheidungsprozess oder um eine „spontane Entscheidung aus dem Bauch heraus”?

Bei der Entscheidungsfindung spielen Werte und Normen unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle. Sie sind unsere ethischen Grundsätze. In der Praxis sind jedoch die Grenzen zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe häufig unklar. Welche Konsequenzen ergeben sich für das therapeutische Team, wenn eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung vorliegt?

Welche Aufgabe haben Ethikkommissionen und gibt es Entscheidungshilfen oder Richtlinien, selbst zu einer Entscheidung zu gelangen?

Um Grenzsituationen, wie sie auf einer Intensivstation vorkommen, besser begegnen zu können, soll in dieser Arbeit versucht werden, die oben genannten Fragen zu klären, um in der modernen Hochleistungsmedizin den Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren, sondern ihn nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln.

Literatur

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  • 13 Husebo S, Stein B, Klaschik E. Palliativmedizin. Berlin/Heidelberg; Springer 1998: 223-225
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  • 15 Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e. V., Deutscher evangelischer Krankenhausverband e. V. Ethik-Komitee im Krankenhaus Freiburg.  Druckerei Rebholz. 1997;  17-19

Kerstin Weßling

Clemenshospital Münster

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