Notfall & Hausarztmedizin (Hausarztmedizin) 2005; 31(10): B 497
DOI: 10.1055/s-2005-923462
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Bekommen Krankenhäuser wirtschaftliche Probleme?

Klagbares Recht aus Patientenverfügung
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Publication Date:
30 November 2005 (online)

Mit der höchstrichterlichen Entscheidung in dem fast vier Jahre dauernden Rechtsstreit um den Kiefersfeldener Wachkomapatienten Peter K. ist entschieden worden, dass die Patientenverfügung, in der der Betreffende lebensverlängernde Maßnahme untersagt, in jedem Falle verbindlich und zu beachten ist (BGH XII ZR 177/03, upload/pdf/PM/BGH-Urteil2005PV.pdf). Damit muss ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim, das die Patientenverfügung missachtet, zukünftig damit rechnen, zu Schadenersatz aufgrund aufgedrängter Behandlung und Schmerzensgeld verurteilt zu werden. Für die Krankenkassen ist der Beschluss ein Anlass, sich damit auseinander zu setzen, ob eine Leistung, die gegen den Willen des Patienten erfolgt, zu bezahlen ist.

Der Vater von Peter K. hatte als gesetzlicher Betreuer des Patienten, der sich aufgrund eines Selbstmordversuches seit 1998 im Koma befand, gegen das Pflegeheim geklagt, das den Patienten gegen seinen mutmaßlichen Willen zwangsernährte. Das Pflegeheim hatte sich der Anordnung des behandelnden Arztes widersetzt, die künstliche Ernährung einzustellen. Dabei argumentierte das Heim mit der Gewissensfreiheit seiner Mitarbeiter und den Inhalten aus dem Heimvertrag. Dieses lehnte der BGH ab. Aus dem Angebot des Heimvertrages zur künstlichen Ernährung ergibt sich nicht die Verpflichtung des Patienten, diese auch anzunehmen, da das in seine persönliche Integrität eingreife. Der XII. Zivilsenat verwies in seinem Beschluss darauf, dass aufgedrängte Behandlungen, selbst wenn sie lebenserhaltend seien, unzulässig sind.

Quelle: DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG, Dresden

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