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DOI: 10.1055/s-2005-871644
Differenzialdiagnose der okulären Kopfzwanghaltung
Die okulär bedingte Kopfzwangshaltung (KZH) stellt ein in der Praxis oftmals unterschätztes Problem dar. Ursache für die Einnahme einer KZH kann das Vermeiden von Diplopie, das Erreichen qualitativ höherwertigeren Binokularsehens, eine Visusverbesserung oder eine anderweitig nicht mögliche Fixationsaufnahme sein.
Bei Kindern ist diagnostisch vor allem die Beobachtung des Patienten während des Elterngespräches hilfreich, da eine bestehende KZH den Eltern oftmals nicht bewußt ist. Bei Erwachsenen ist eine binokulare Visusprüfung mit kleinen Optotypen oder Untersuchung mit kleinen Fixationsobjekten unumgänglich. Im weiteren werden je nach Alter die üblichen strabologischen Untersuchungsmethoden genutzt. Ein monokularer Okklusionsversuch hilft vor allem in der differenzialdiagnostischen Abgrenzung einer nichtokulären Genese.
Folgende Ursachengruppen können differenziert werden:
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Strabismus: paretisch (N. III, IV, VI); restriktiv (Endokrine Orbitopathie, Brown-Syndrom, Retraktionssyndrom, kongenitale Fibrose, Orbitafrakturen); Strabismus im engeren Sinne (Frühkindliches Schielsyndrom, Buchstabenphänomene, DVD)
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Nystagmus
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Diverse (schräger Astigmatismus; extrafoveolare Fixation).
Therapeutisch ist in den meisten Fällen der okulären Kopfzwangshaltung eine operative Stellungskorrektur indiziert.