psychoneuro 2005; 31(4): 222-224
DOI: 10.1055/s-2005-870086
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Benachteiligung wegen psychischer Krankheit?

Jürgen Fritze
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Publication Date:
09 May 2005 (online)

Zusammenfassung

Unter anderem einige Berufsverbände und Fachgesellschaften ärztlicher und psychologischer Psychotherapeuten haben den Petitionsausschuss des Bundestages angerufen mit dem Ziel, eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zu erreichen: Die rückblickende Reichweite von Gesundheitsfragen im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht solle auf fünf Jahre begrenzt werden. Dies wird damit begründet, Antragsteller, die wegen psychischer Probleme oder Krankheiten in der Vergangenheit behandelt worden waren, fänden keinen privaten Versicherungsschutz insbesondere für Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Die Betroffenen seien mangels Versicherungsschutz von Armut bedroht. Diesen Sorgen scheinen Missverständnisse zugrunde zu liegen.

Korrespondenzadresse:

Prof. Dr. med. Jürgen Fritze

Asternweg 65

50259 Pulheim

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