Notfall & Hausarztmedizin (Hausarztmedizin) 2005; 31(4): B 186-B 187
DOI: 10.1055/s-2005-869567
Praxismanagement

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Wirtschaftlichkeitsprüfung 2005

Teil 1: PrüfmethodenIsabel Häser
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Publication Date:
09 May 2005 (online)

Das Wirtschaftlichkeitsgebot bestimmt als zentrales Element in der Gesetzlichen Krankenversicherung auch die gesamte Tätigkeit des Vertragsarztes. Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot werden im Rahmen von so genannten Wirtschaftlichkeitsprüfungen aufgegriffen und führen zu Maßnahmen wie einer Beratung und Honorarrückforderungen beziehungsweise Arzneimittelregressen.

Seit Januar 2004 steht die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung auf einem neuen Fundament. Das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GMG), das mit Wirkung zum 01. Januar 2004 in Kraft getreten ist, gab der einschlägigen Vorschrift im Fünften Sozialgesetzbuch, Paragraph 106 SGB V, nicht nur ein neues Gesicht, sondern brachte auch zahlreiche inhaltliche Veränderungen mit sich. Diese bedeuten zum Teil Verschärfungen, zum Teil auch Erleichterungen für den Vertragsarzt.

Anschrift der Verfasserin

Dr. iur. Isabel Häser

Rechtsanwältin

Rechtsanwaltssocietät Ehlers, Ehlers und Partner

Widenmayerstr. 29

80538 München

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