psychoneuro 2005; 31(4): 180
DOI: 10.1055/s-2005-869459
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Demenzbehandlung - Therapieleitlinien aktualisieren

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Publication Date:
09 May 2005 (online)

 

Zur Bewertung der Therapiemöglichkeiten der Alzheimer-Krankheit (AD) existieren bisher in Deutschland vier verschiedene Konsensus-Empfehlungen bzw. Leitlinien der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, der DGPPN, der DGN und des Berufsverbands für Allgemeinärzte (BDA). Allerdings wird in diesen das erst 2002 zur Behandlung für mittelschwere bis schwere Demenzen zugelassene Memantine noch unterbewertet, so das Fazit von Frölich et al. (2005) in einer aktuellen Übersichtsarbeit.

Nach Ansicht der Autoren stellen sowohl Cholinesterasehemmer (Donepezil, Rivastigmin und Galantamin) als auch NMDA-Rezeptorantagonisten (Memantine) die Therapie der Wahl bei Alzheimer Krankheit dar. Eine wesentliche Grundlage moderner Therapieleitlinien sei eine evidenzorientierte Bewertung der therapeutischen Optionen. Zusätzlich zu den vorliegenden Evidenzen sei die Frage der praktischen Umsetzbarkeit unter den Beschränkungen der Versorgungsmedizin eine weitere Betrachtungsebene, die einbezogen werden muss. Die Benennung eines Medikaments allein über seine zugelassene Indikation sei nicht ausreichend, um eine regelhafte Anwendung in der Praxis sicherzustellen. Auch aus diesem Grund sei eine Anpassung der bisherigen Leitlinien zur Therapie der Alzheimer Krankheit erforderlich.

Außerdem bemängeln die Autoren, dass die bisherigen deutschen Leitlinien den Schwerpunkt auf diagnostische Methoden und pharmakotherapeutische Vorgehensweisen legen. Diese sollten um Empfehlungen für ärztliches Handeln und Benennung von psychologischen und soziotherapeutischen Maßnahmen ergänzt werden. Weiterhin seien Hinweise anzugeben, unter welchen Voraussetzungen die Therapie mit Antidementiva durch die Gabe von Antidepressiva bzw. Neuroleptika ergänzt werden soll. Zusätzlich sollten auch Aspekte berücksichtigt werden, die dem Patientenfluss im Gesundheitssystem Rechnung trägt. Mit Memantine stehe eine Substanz mit der Zulassung zur Therapie der mittelschweren bis schweren Alzheimer-Demenz zur Verfügung. Es bestehe Bedarf zur Integration dieser neuen pharmakologischen Therapieoption in eine Behandlungs-Leitlinie. Diese sollte auch nicht-evidenz-basierte Handlungsempfehlungen beinhalten und einen Weg für die Implementierung der Inhalte in die Praxis aufzeigen.

Darüber hinaus sollten ein möglichst frühzeitiger Beginn der Pharmakotherapie, eine Aufklärung über Therapieziel, ein Therapiemonitoring sowie das Einbeziehen von Angehörigen in das therapeutische Vorgehen in die therapeutische Praxis umgesetzt werden.

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