Hintergrund: In der vitreoretinalen Chirurgie werden kombinierte Vorder- und Hinterabschnittsoperationen
häufiger. In der Traumachirurgie ist es dagegen immer noch gängige Praxis, eine funktionelle
Rekonstruktion der Vorderabschnitte (z.B. die Implantation einer Intraokularlinse
oder eine Irisrekonstruktion) erst dann vorzunehmen, wenn die Hinterabschnittsrekonstruktion
abgeschlossen ist und der Befund als stabil angesehen wird. Dadurch kann sich unter
Umständen eine Arbeitsunfähigkeit um mehrere Monate verlängern.
Methode: Es werden typische Beispiele vorgestellt, in denen die Rekonstruktion des vorderen
und hinteren Augenabschnittes in einer Prozedur vorgenommen werden kann.
Conclusio: Anhand dieser Beispiele werden Kriterien entwickelt, unter denen eine kombinierte
Rekonstruktion vorgenommen werden könnte, andererseits aber auch die Grenzen dieses
Vorgehens aufgezeigt. Die Verringerung der Zahl der operativen Eingriffe ermöglicht
eine Beschleunigung der funktionellen Rehabilitierung des Patienten sowie eine Verkürzung
der Verweildauer im Krankenhaus und der Arbeitsunfähigkeit.