Dtsch Med Wochenschr 2005; 130(6): 297-298
DOI: 10.1055/s-2005-863046
Arztrecht in der Praxis

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Ablehnung der Behandlung von Kassenpatienten wegen Erschöpfung des Praxisbudgets

Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.07.2004H.-J Rieger
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Publication Date:
03 February 2005 (online)

Problem

Immer wieder wird von Fällen berichtet, in denen Arztpraxen, vor allem gegen Ende eines Quartals, sich weigern, Termine an Kassenpatienten zu vergeben oder Termine nur mit sehr langen Wartezeiten anbieten, während Privatpatienten jederzeit einen Termin erhalten. Grund hierfür ist die Erschöpfung des durch den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für die betreffende Arztpraxis festgelegten Praxisbudgets. Die Berechtigung einer solchen Terminvergabepraxis wird seit langem kontrovers diskutiert. Vor allem die Kassenärztlichen Vereinigungen sehen hierin eine Verletzung vertragsärztlicher Pflichten. In einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil vom 21.07.2004 - S 14 KA 260/02 - hat sich das Sozialgericht Düsseldorf mit der Problematik befasst.

Rechtsanwalt Dr. jur. H.-J. Rieger

Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe

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