Klin Monbl Augenheilkd 2005; 222(4): 362
DOI: 10.1055/s-2005-858080
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Pressemitteilung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e. V.

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Publication Date:
21 April 2005 (online)

Seit dem 1.1.2004 wird gemäß den Bestimmungen des § 17 b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Deutschland die Vergütung aller stationären Behandlungen auch für den Bereich Augenheilkunde über ein Fallpauschalensystem, das G-DRG-System (German Diagnosis Related Groups), abgewickelt. Das lernende System soll sich jährlich den veränderten klinischen Realitäten anpassen. Zuständig für die Weiterentwicklung ist das Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus (InEK), das unter anderem die Systematik der DRGs sowie die Bewertungsrelationen erarbeitet, die Höhe der Vergütung pro Fall berechnet und jährliche Anpassungen vornimmt. Dabei stützt es sich in der Beurteilung nur auf die Ergebnisse eigener Untersuchungen, überprüft aber auch die Vorschläge, die einmal jährlich insbesondere von den wissenschaftlichen Fachgesellschaften eingebracht werden können. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) beteiligt sich in enger Abstimmung mit dem Berufsverband der Augenärzte (BVA) seit mehreren Jahren aktiv an diesem Vorschlagsverfahren.

Die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2005 im Bereich Ophthalmologie sind im Folgenden zusammengefasst: So wurde erstmals eine Abbildungsmöglichkeit kombinierter Operationen eingeführt. Die DOG hatte vorgeschlagen, den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand über Zuschläge zu vergüten, was jedoch vom InEK nicht umgesetzt wurde. Stattdessen wurden für zwei Gruppen, die Eingriffe bei Glaukom und an der Retina, jeweils eine eigene DRG-Gruppe für mit Kataraktoperation kombinierte Eingriffe eingeführt Das führt zwar ökonomisch zur gewünschten Unterteilung, macht das System allerdings erheblich unübersichtlicher. Die Eingriffe an der Retina, bisher C03Z für komplexe und C15Z für andere Eingriffe, verteilen sich 2005 nun für die Pars-plana-Vitrektomie (PPV) und andere komplexe Eingriffe mit extrakapsulärer Extraktion der Linse (ECCE) auf die DRG C03Z und ohne ECCE auf die DRG C17Z. Die anderen Eingriffe an der Retina fallen 2005 in die neue, gemischte DRG C07Z. Auch die Eingriffe bei Glaukom werden nun auf drei DRGs verteilt: Das System unterscheidet 2005 in C06Z für komplexe Eingriffe bei Glaukom, C07Z für andere Eingriffe kombiniert mit ECCE und C19Z ohne ECCE.

Die Hornhauttransplantation wurde aus der bisherigen C04A/B-DRG der großen Eingriffe an Kornea, Sklera und Konjunktiva herausgenommen und 2005 der nun eigenen DRG C04Z zugewiesen. Die übrigen großen Eingriffe finden sich in der neuen DRG C18Z. Damit wurde der einzige A-/B-Split bei operativen ophthalmologischen DRGs, der erst 2004 eingeführt worden war, wieder aufgehoben.

Die bisherige DRG-Gruppe C10Z „Strabismus” wurde für 2005 nach erfolgreicher, schrittweiser Umsetzung der lange von der Bielschowsky-Gesellschaft empfohlenen erforderlichen Änderungen im OPS-Katalog nun vom InEK nach Alter und Komplexität unterteilt. Die Unterteilung folgt allerdings nicht der von der Bielschowsky geforderten Systematik. Es wurde auch nicht - wie in DRG-Systemen eigentlich üblich - ein DRG-Split eingeführt, sondern es wurden eigene neue DRG-Gruppen geschaffen: C10Z - „Eingriffe an den Augenmuskeln, Alter < 7 Jahre oder komplexe Eingriffe an den Augenmuskeln” und C21Z - „Eingriffe an den Augenmuskeln, Alter > 6 Jahre”.

Die 2005 doch geänderte Struktur des DRG-Systems erschwert den unmittelbaren Vergleich der Bewertungsrelationen 2004 und 2005. Zusätzlich muss bei allen Analysen berücksichtigt werden, dass das InEK sämtliche Relativgewichte im System 2005 um 5 % reduziert hat. Damit soll der Anstieg des Basisfallwerts der Kalkulationsstichprobe ausgeglichen werden, der im Vergleich zu dem entsprechenden Wert aus dem Jahr 2004 um 5,1 % gestiegen war. Dieser Anstieg der durchschnittlichen Kosten pro Fall dürfte auf die zunehmende Verschiebung von stationären Behandlungen in den ambulanten Bereich zurückzuführen sein. Für das einzelne Krankenhaus lässt sich festhalten, dass bei dieser Anpassung Budgetneutralität nur erreicht werden kann, wenn der individuelle Basisfallwert für 2005 um ebenfalls 5 % angehoben wird, um den Abschlag bei den Relativgewichten auszugleichen. Ob dieses flächendeckend möglich sein wird, ist noch nicht abzusehen.

Bei Betrachtung der einzelnen neuen Relativgewichte fällt auf, dass auch nach Korrektur um die 5 %-Basisfallwertänderung viele ophthalmologische Bewertungsrelationen - nach deutlichen Abschlägen 2004 - für das Jahr 2005 noch einmal gesenkt wurden. Dies gilt insbesondere für die Pars-plana-Vitrektomie, die ohne Eingriff an der Linse einen bereinigten Abschlag von 0,161 erhielt. Auch die neu gebildete Gruppe der kombinierten Operation (C03Z) mit ECCE wird im Jahre 2005 schlechter vergütet als im Jahre 2004. Für die alleinige Kataraktoperation (C08Z) hingegen blieb unter Berücksichtigung der 5 %-Basisfallwertänderung die Bewertungsrelation mit 0,430 für Hauptabteilungen stabil. Um die Entwicklung der Bewertungsrelationen und Fallgruppenunterteilungen des InEK valider beurteilen zu können, hat die DOG gemeinsam mit dem BVA eine Studie in Auftrag gegeben, die anhand von deutschlandweit 15 operativen Zentren die tatsächliche Kostensituation in den Häusern untersucht. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse schaffen erstmals eine eigene, repräsentative und sehr valide Datenbasis und werden zunächst die Vorschläge an das InEK für 2006 mit Zahlenmaterial belegen.

Gass/Neubauer/Kampik

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