Notfall & Hausarztmedizin (Hausarztmedizin) 2004; 30(9): B 395
DOI: 10.1055/s-2004-837359
Editorial

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Der Arzt von heute

Ulrich Rendenbach
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Publikationsdatum:
22. Dezember 2004 (online)

Eine Vielzahl neuer diagnostischer und therapeutischer Möglichkeiten und die zunehmende Verrechtlichung der Medizin, gipfelnd im höchstrichterlichen Urteil, das den Vertragsarzt als Verantwortlichen des Krankenkassenvermögens in die Pflicht (und den Regress) nimmt, verlangen vom Arzt von „seiner KV” überprüftes ökonomisches Denken, welches die Ärzte nie gelernt haben.

Durch die alten Medien, das Internet und die politisch gestärkten Selbsthilfegruppen überinformierte Patienten verlangen mehr als „ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche” Behandlung. Pharmanahe Statistiker verwirren mit Begriffen wie der „relativen Risikoreduktion”, ein sinnarmes Zahlenspiel, das außer ihnen kaum jemand versteht, jedoch dazu führt, dass der Arzt zunehmend präventiv denkt und medikamentös eher ein statistisches Risiko mindert, als individuell eine Krankheit behandelt. Die Übermacht der Statistiker wird jedoch selbst relativiert, addiert man die Einsparmöglichkeiten, die sie für die GKV eben statistisch errechnen, denn deren Summe ist höher als alle Ausgaben zusammen. Auch die Infiltration der Anglizismen - abbreviations like NNK, the number needed to kill - verändern die Kommunikation unter den Ärzten unterschiedlichen Alters.

Patientenferne Fachgesellschaften schreiben in Leitlinien fest - von den Juristen im Streitfall als vorformulierte Gutachten begrüßt -, wie sich die Kollegen medizinisch zu verhalten haben. Verhielten sie sich aber so, wäre das GKV-System in Wochen insolvent. Im SGB V wird schon inflationär der Begriff „wirtschaftlich” 62-mal gebraucht, dennoch wurden ebenso handelnde Orthopäden in Regress genommen für einen Schaden, der gar nicht entstand: Sie hatten Heparin zur postoperativen Thromboseprophylaxe über den Sprechstundenbedarf verschrieben, sehr wirtschaftlich zwar, aber vertraglich nicht erlaubt.

Ebenso inflationär wird die Qualität und deren Sicherung beschworen und gesetzlich gewaltsam in ein überaus subtiles Arzt-Patienten-Verhältnis infiltriert, den Worten von Karl Jaspers zum Hohn: „Das Verhältnis von Arzt und Patient ist in der Idee der Umgang zweier vernünftiger Menschen, in denen der wissenschaftlich Sachkundige dem Kranken hilft.” Im DMP ist die Krankheit wohl verwaltet, jedoch wird der Diabetiker selbst zur Schachfigur des Risikostrukturausgleichs der Kassen. Neben der effizienten, beweisorientierten Medizin (EbM) hat sich der stetig wachsende Markt der IGeL-Leistungen etabliert, eine Form der eigenfinanzierten scheinbar käuflichen Gesundheit, die es neben etablierter Heilkunde als Erfahrungsmedizin schon immer gegeben hat. Meist harmlos gibt es aber auch gefährlichen Unsinn, wie das Jungspritzen von Greisen mit einem Cocktail aus elf Hormonen in Palm Springs.

Gerade hier zeigt sich, dass Krankheit und Gesundheit marktwirtschaftlichen Gesetzen folgt, Reklame und Management sind gefragt! Die moderne Medizin hat neben der strengen Sichtweise der angewandten Naturwissenschaft Änderungen und Erweiterungen erfahren, die sich auf Staat und Gesellschaft ausweiten. Fürsorge und Prävention als öffentlich-staatliche Aufgabe verschiebt die naturwissenschaftliche Medizin zur sozialen Aufgabe. Sozialpolitik und Sozialrecht werden mächtiger und dominieren das Gesundheitswesen stärker als Krankheit, Leid und Tod. Früher überwog im Verhältnis zwischen Arzt und Patient das Hilfeersuchen des Leidenden (= Patienten) und der Arzt hatte sehr persönliche, ja intime Kenntnisse über den Kranken. Heute bieten Rechte und Ansprüche einer dem Sozialstaat deutlich dargebotenen Krankheit große (finanzielle) Vorteile. Dadurch wird das sonst so hoch geschätzte Gut Gesundheit zum (finanziellen) Nachteil. Das stabilisiert die Krankenrolle und der (Haus-)arzt wird im Kalkül des „Patienten” zum unfreiwilligen, aber notwendigen Vermittler finanzieller Vorteile.

Werden bei uns KHK, Diabetes, Hypertonie und Malignome als häufig gesehen, sind es in Ländern mit weniger Wohlstand neben Infektionen auch die Folgen mangelnder Infrastruktur, wie beispielsweise unsauberes Trinkwasser. Migranten bringen im selbstgewählten Ghetto ihre eigenen Vorstellungen über Medizin mit, die nicht selten mit den unsrigen kollidieren. Und schließlich haben Patientenverfügungen Hochkonjunktur, denn auch über das Sterben - von den Statistikern gern als Endpunkt bezeichnet - haben die Universitäten zumeist nichts gelehrt. Schwer zu analysierende Ängste vor dem Tod eines Patienten und die allgegenwärtigen „forensischen Gründe”, aus juristischem Unwissen geboren, hindern den letzten Arzt eines Todkranken, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden. Die alten Menschen wissen darum und leben in der Furcht vor der apparativen Medizin, die sie eher als Bedrohung sehen denn als Hilfe erwarten. Sogar die Rechtsprechung, sonst eher konservativ, urteilt im Sinne der Menschenwürde. Durch die Übernahme der Behandlung ist der Arzt zum Garanten für seinen Patienten geworden, jedoch ist je nach dem Schweregrad der Erkrankung nicht mehr die Lebensverlängerung Ziel der Behandlung, sondern die Linderung der Schmerzen, der Depression, Obstipation, des quälenden Hustens und der Atemnot, der Inkontinenz, eben das palliativ ärztliche und pflegerische Versorgungsangebot. Das sich im Sozialstaat wandelnde Bild des Arztes findet schließlich auch seinen sprachlichen Ausdruck im „Anbieter von Gesundheitsleistungen”, die von „Kunden” nachgefragt werden - der Weg zum Gewerbe und zur Umsatzsteuer ist nicht weit! Eine Neuorientierung, ja eine neue Definition des Arztberufes ist notwendig, dem muss sich der „neue Arzt” stellen.

Dr. med. Ulrich Rendenbach

Duderstadt

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