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DOI: 10.1055/s-2004-830985
Neues Rettungszeichen für AED
Einheitliche KennzeichnungPublikationsverlauf
Publikationsdatum:
29. Juli 2004 (online)
Ein automatisierter externer Defibrillator (AED) ist ein batterie-, beziehungsweise akkubetriebenes Gerät, das selbst ein EKG erstellt, auswertet und dem Benutzer genaue Anweisungen gibt, was zu tun ist. Daher lassen sich diese Geräte auch von Laien bedienen. In Unternehmen, Verwaltungen und in öffentlichen Bereichen (Flughäfen, Bahnhöfen usw.) wird immer mehr auf die Anwendung von AED zur frühestmöglichen Defibrillation durch Laien gesetzt. Das hat zur Folge, dass AED bereits an vielen Orten stationiert werden. Eine einheitliche Kennzeichnung dieser Standorte ist dringend erforderlich, um die Wiedererkennbarkeit in Notfällen zu erhöhen. Das kann lebensrettend sein.
Der Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) im DIN hat jetzt auf Antrag der Björn Steiger Stiftung und des DRK ein Sicherheitszeichen für die Kennzeichnung des Standortes von Defibrillatoren erarbeitet. Das Sicherheitszeichen D-E017 „Automatisierter externer Defibrillator (AED)” ist in Ergänzung zur DIN 4844-2 „Sicherheitskennzeichnung - Teil 2: Darstellung von Sicherheitszeichen” als DIN 4844-2/A1 im Mai 2004 erschienen.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN)