Notfall & Hausarztmedizin (Hausarztmedizin) 2004; 30(3): 159
DOI: 10.1055/s-2004-824815
Praxismanagement

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Pflichtfortbildung - Ohne Punkte gibt es weniger Honorar

Klaus Schmidt1
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Publication Date:
19 April 2004 (online)

Fortbildung ist für Ärzte eine Daueraufgabe. Die Berufsordnung verpflichtet den Arzt, sich fortzubilden, solange er ärztlich tätig ist. Das geschieht auch in großem Umfang. Im Jahre 2002 haben alle Landesärztekammern ein Modellprojekt für ein freiwilliges Fortbildungszertifikat eingeführt. Trotzdem hat der Gesetzgeber den Vertragsärzten nun im GMG die Pflichtfortbildung auferlegt.

Klaus Schmidt

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