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DOI: 10.1055/s-2004-818423
Ohne Psychiater ist Testierunfähigkeit nicht feststellbar
No Assessement of Incompetence to Make a Will without a Competent PsychiatristPublication History
Publication Date:
22 June 2004 (online)

Über „Die Begutachtung der Testier(un)fähigkeit” publizierte Cording in dieser Zeitschrift eine umfassende Übersicht [1]. Obwohl nach Cording die Menge aller Testierfähigkeitsgutachten als Sonderfall der Geschäftsfähigkeit auf nur 1 % aller Gutachtenaufgaben geschätzt wird, steht dem die häufig besonders große Gewichtigkeit im Einzelfall gegenüber. Man erinnere sich, dass selbst Könige abgesetzt werden können, wenn mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachtens ihre Geschäftsunfähigkeit festgestellt worden ist. In Fragen der Geschäftsfähigkeit, so ist weiter zu schlussfolgern, besteht eine besondere gegenseitige Abhängigkeit zwischen Rechtsprechung und Psychiatrie. Ein Gerichtsbeschluss zur Geschäftsfähigkeit hat ohne ein psychiatrisches Sachverständigengutachten keinen Bestand [2]. Ein psychiatrisches Sachverständigengutachten setzt nicht nur psychiatrische Kenntnisse voraus, sondern ebenso gefestigte Kenntnisse über einschlägige Gesetze und die zugehörige interpretierende Rechtsprechung.
Literatur
- 1 Cording C. Die Begutachtung der Testier(un)fähigkeit. Fortschr Neurol Psychiat. 2004; 72 147-159
- 2 Bay ObLG v. 19.04.2000 .FamRZ. 2001: 55-58
Reference Ris Wihthout Link
- 3 OLG Düsseldorf v. 20.06.1997 .FamRZ. 1997: 1506-1509
Reference Ris Wihthout Link
- 4 BGH Urteil v. 12.01.1984 (III ZR 69/83 - Oldenburg) .NJW. 1984: 2150
Reference Ris Wihthout Link
- 5 Bay ObLG v. 27.07.2001 .1Z BR 84/00 (zit. n. Cording, bislang unpubliziert).
Reference Ris Wihthout Link
- 6 Bay OblG v. 31.01.1991 .NJW 92. 248-249
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- 7
Habermeyer E, Saß H.
Ein am Willensbegriff ausgerichteter, symptomorientierter Ansatz zur Prüfung der Geschäftsfähigkeit.
Fortschr Neurol Psychiat.
2002;
70
5-10
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- 8
Habermeyer E, Saß H.
Die überdauernde krankhafte Störung der Geistestätigkeit als Voraussetzung der Geschäftsunfähigkeit.
Nervenarzt.
2002;
73
1094-1099
Reference Ris Wihthout Link
- 9 Habermeyer E, Saß H. Geschäftsunfähigkeit bzw. Nichtigkeit einer Willenserklärung und ihre Stellung zu Bestimmungen des Betreuungsrechtes. Nervenarzt. 2002; 73 478-480
- 10 BGH v. 25.04.1988 .NJW. 1988: 2260
Reference Ris Wihthout Link
- 11 Bay OblGZ 1996, 136 .FamRZ. 1996: 1374
Reference Ris Wihthout Link
- 12 Fontane T. Effi Briest. Berlin; 1895
Reference Ris Wihthout Link
- 13 Grass G. Ein weites Feld. Roman. Göttingen: Steidl 1995
Reference Ris Wihthout Link
Prof. Dr. U. H. Peters
Klinik für Neurologie und Psychiatrie der Universität zu Köln
Joseph-Stelzmann-Str. 9
50931 Köln
Email: u.h.peters@uni-koeln.de
