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intensiv 2002; 10(6): 288
DOI: 10.1055/s-2002-35443
Recht
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Keine Zeitzuschläge für Angestellte des öffentlichen Dienstes, die an Heiligabend und Silvester zur Arbeit herangezogen werden und später bezahlte Freizeit erhalten

Werner Schell
  • 1Neuss