Sprache · Stimme · Gehör 2018; 42(02): 53-54
DOI: 10.1055/s-0043-123721
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Immer ältere Patienten, immer besseres Restgehör: Die CI-Indikation bei Erwachsenen weitet sich immer weiter aus

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Publication Date:
14 June 2018 (online)

Als es in den 1980er Jahren so richtig mit dem Cochlea Implantat (CI) losging, implantierte man nur Patienten ohne messbares Restgehör, ein Promontoriumstest (Syn.: Promontorialtest) war daher Pflicht. Und zu alt durften sie auch nicht sein: „Ü80“ stand nicht zur Debatte. Doch in über 30 Jahren der Anwendung und Weiterentwicklung der CI-Systeme und der Nachsorgemethoden hat sich die Indikation auf Resthörende, nur hochgradig Schwerhörende, partiell Taube (d. h. nur im Hochtonbereich Taube) und sogar nur einseitig Taube ausgedehnt. Und der Eingriff ist so risikoarm und zeitsparend geworden, dass man auch sehr alte Menschen damit behandeln kann, natürlich vorausgesetzt, sie sind „rüstig“.

Fazit

Die Behandlung mit CI weitet sich zu Recht immer weiter aus. Heute können Schwerhörende, nicht nur Taube, erfolgreich mit CIs behandelt werden. Früher brauchte man „leichte“ Satztests, um Kandidaten für ein CI zu finden und anschließend deren Erfolg zu messen, denn bei Worttests schnitten sie – auch postoperativ – zu schlecht ab. Bei den heutigen Erfolgen kann man aber zumindest für präoperativ „noch ganz gut Hörende“ Worttests verwenden, wie sie auch für mit Hörgeräten Versorgte üblich sind, und sich den Aufwand der Satztests ersparen. Diese Erkenntnisse treffen auch für Patienten mit fortgeschrittenem Lebensalter zu. Alte Patienten mit hochgradiger Schwerhörigkeit und Wortverstehen mit Hörgeräten von 60 % und weniger, aber mit ansonsten gutem Gesundheitszustand, sollten den vertretbaren Aufwand und das geringe Risiko der Behandlung nicht scheuen.