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Klin Monbl Augenheilkd 2017; 234(09): 1065-1066
DOI: 10.1055/s-0043-116505
DOI: 10.1055/s-0043-116505
Recht in der Praxis
Das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen – Was ist jetzt verboten, was ist noch erlaubt? (Teil 7)
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. September 2017 (online)
Am 04.06.2016 ist das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen in Kraft getreten. In mehreren Beiträgen stellen wir Ihnen konkrete Fallbeispiele aus der Lebenswirklichkeit und deren mögliche Strafbarkeit oder Straffreiheit vor. Lesen Sie in dieser Ausgabe den 7. und letzten Teil der Artikelserie: Sonstige Konstellationen.