ergopraxis 2017; 10(09): 46-47
DOI: 10.1055/s-0043-106251
Perspektiven
© Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York

Dokumentationspflicht – „Die Dokumentation dient den Therapeuten“

Elke Oldenburg

Verantwortlicher Herausgeber dieser Rubrik:
Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
01. September 2017 (online)

Obwohl Therapeuten zur Dokumentation per Gesetz verpflichtet sind, tauchen immer wieder Fragen auf, was sie wann und wie in der Patientenakte festhalten müssen. Rechtsanwalt Karsten Bossow gibt Sicherheit – auch für den seltenen Fall des Rechtsstreits. Denn wer notiert hat, wie seine Behandlung aussah, kann sich besser verteidigen.