ergopraxis 2017; 10(06): 43
DOI: 10.1055/s-0043-106213
Perspektiven
© Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York

Die Rechtsfrage: Kann ich einer Klientin mit Kleptomanie nach Diebstahl in meiner Praxis ein Hausverbot erteilen?

Andreas Pitz

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Publikationsdatum:
09. Juni 2017 (online)

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„Eine Klientin mit einer Persönlichkeitsstörung ist Kleptomanin. Bisher beaufsichtigten wir sie bei ihren Terminen in unserer Praxis. Nun kam sie eine Stunde früher und bestahl eine andere Klientin im Wartebereich. Es wurde Anzeige erstattet, und die Polizei kam. Darf ich der Klientin ein Hausverbot aussprechen – das Haus gehört mir – oder muss ich sie weiter behandeln?”
Michael Schiewack aus Kamenz