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ergopraxis 2017; 10(06): 43
DOI: 10.1055/s-0043-106213
DOI: 10.1055/s-0043-106213
Perspektiven
Die Rechtsfrage: Kann ich einer Klientin mit Kleptomanie nach Diebstahl in meiner Praxis ein Hausverbot erteilen?
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
09. Juni 2017 (online)

„Eine Klientin mit einer Persönlichkeitsstörung ist Kleptomanin. Bisher beaufsichtigten
wir sie bei ihren Terminen in unserer Praxis. Nun kam sie eine Stunde früher und bestahl
eine andere Klientin im Wartebereich. Es wurde Anzeige erstattet, und die Polizei
kam. Darf ich der Klientin ein Hausverbot aussprechen – das Haus gehört mir – oder
muss ich sie weiter behandeln?”
Michael Schiewack aus Kamenz