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Aktuelle Urol 2016; 233(10): 1102-1103
DOI: 10.1055/s-0042-116544
DOI: 10.1055/s-0042-116544
Recht in der Praxis
Apothekenwahlrecht – Cave: Rezeptversand an Apotheken nur in Ausnahmefällen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. Oktober 2016 (online)

Ob der Arzt nun ein Rezept aus Gründen der Bequemlichkeit, Effizienz oder als besondere Serviceleistung für den Patienten unmittelbar an eine Apotheke schickt: Er und auch der Apotheker setzen sich damit – bis auf wenige Ausnahmen – erheblichen rechtlichen Risiken aus. Denn in Deutschland gilt neben dem Recht auf freie Arztwahl auch das weniger bekannte Recht auf freie Apothekenwahl. Dies ist ein originäres Recht des Patienten und kann einem Zusammenwirken von Ärzten und Apothekern entgegenstehen.