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DOI: 10.1055/s-0042-116173
Praktische Schwierigkeiten bei der Begutachtung der neuen Berufskrankheit Nr. 5103
Pratical Considerations Regarding the Occupational Skin Disease BK 5103Authors
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
13. Oktober 2016 (online)

Am 1. 1. 2015 wurde durch die Novellierung der Berufskrankheitenverordnung (BKV) die neue Berufskrankheit (BK) Nr. 5103 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Durch natürliche UV-Strahlung verursachte Plattenepithelkarzinome und/oder multiple aktinische Keratosen können nun als BK-Nr. 5103 anerkannt werden, wenn sowohl die arbeitstechnischen Voraussetzungen als auch die klinischen Kriterien erfüllt sind. Als multiple aktinische Keratosen sind definiert: das Auftreten von mehr als 5 aktinischen Keratosen pro Jahr oder eine Feldkanzerisierung, konfluierend auf einer Fläche > 4 cm2 [1]. Für die Anerkennung anderer nichtmelanozytärer Hauttumore, wie z. B. des Basalzellkarzinoms, als BK-Nr. 5103 sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Verursachung durch die natürliche UV-Exposition derzeit nicht ausreichend beweiskräftig [2].
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Literatur
- 1 Strom K, Schönfeld M, Nagy P et al. Neue Berufskrankheit Nr. 5103: Darstellung anhand einer Kasuistik. Trauma Berufskrankh 2015; 17: 207-210
- 2 Diepgen TL, Bauer A, Bernhard-Klimt C et al. Minderung der Erwerbsfähigkeit bei BK 5103 „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“. Dermatol Beruf Umwelt 2015; 63: 3-7
- 3 Elsner P, Blome O, Diepgen TL. UV-bedingter beruflicher Hautkrebs: Möglichkeiten der sekundären Individualprävention im Hautarztverfahren. J Deutsch Dermatol Ges 2013; 11: 625-630
