In dem seit 1. Januar 2016 gültigen Krankenhausstrukturgesetz wird erstmals die Qualität als wichtiges Kriterium bei der
Krankenhausplanung eingeführt. Die Qualitätssicherung wird durch eine Reihe von Maßnahmen gestärkt. Der gemeinsame Bundesausschuss
wird beauftragt, Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu entwickeln. Diese Indikatoren sollen als
Kriterien und Grundlage für Planungsentscheidungen der Länder geeignet sein. In Anbetracht dieses Sachverhaltes hat der gemeinsame
Bundesausschuss das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) beauftragt, Maßnahmen zur
Qualitätssicherung und Darstellung der Versorgungsqualität zu erarbeiten.