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Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten 2016; 05(01): 42-43
DOI: 10.1055/s-0042-100116
DOI: 10.1055/s-0042-100116
Recht und Wirtschaft
Mehrere ständige ärztliche Vertreter zulässig
OLG STÄRKT CHEFÄRZTEWeitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
17. Februar 2016 (online)
Bei der Abrechnung privatärztlicher Leistungen im Krankenhaus bewegen sich Chefärzte auf dünnem Eis. Fehler in der Wahlleistungsvereinbarung können nicht nur ihre Unwirksamkeit und den finanziellen Verlust des Vergütungsanspruchs zur Folge haben, sondern sogar zur Strafbarkeit wegen (gewerbsmäßigen) Abrechnungsbetrugs führen.