Klin Monbl Augenheilkd 2016; 233(01): 54-56
DOI: 10.1055/s-0041-106898
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Wann ist der Schaden eines Auges über 25 % Minderung der Erwerbsfähigkeit anzusetzen?

When is the Damage to the Eye to be Assessed as Corresponding to a 25 % Reduction in Earning Ability?
M. H. Burggraf
Augenarzt, Hamburg
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Publication History

eingereicht 17 August 2015

akzeptiert 11 September 2015

Publication Date:
21 January 2016 (online)

Zusammenfassung

Die Erblindung eines Auges ist in der General Accident Insurance mit 25 % Reduction in Earning Capacity angesetzt. Das präjudiziert nicht, dass keine höhere Minderung der Erwerbsfähigkeit für dieses Auge anzusetzen ist. Es wird skizziert, bei welchen Augensituationen eine weitaus höhere MdE einzuschätzen ist, soll es zu keiner Fehlbeurteilung kommen.

Abstract

In General Accident Insurance, loss of sight in one eye is assessed as giving a 25 % reduction in earning capacity. This does not exclude the possibility that a greater reduction in earning capacity can be assessed for this eye. The ophthalmological situation is outlined under which a much greater reduction in earning capacity can be assessed, if there is not misassessment.

 
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