Es dauerte lange, bis die Tagesschläfrigkeit in ihrer gefahrenbringenden Bedeutung
für den Transport zu Luft, zu Wasser und auf der Straße sowie in Risikobereichen des
Arbeitslebens erkannt wurde. Lange Zeit führte Tagesschläfrigkeit ein Mauerblümchendasein
bei arbeits- und verkehrsmedizinischen Untersuchungen. Dies hat sich zuerst ansatzweise
beim G25 und dann bei dem im Mai 2014 in Kraft getretenen neuen Kapitel der Begutachtungsleitlinien
mit dem Titel „Tagesschläfrigkeit“ geändert.