Zusammenfassung
Unter der Voraussetzung, dass es sich um einen »gebrauchten « Kaufgegenstand handelt, kann der unternehmerisch tätige Verkäufer die Verjährungsfrist von zwei Jahren auf 12 Monate reduzieren. Wann aber sind Tiere gebraucht? Die Autoren setzen sich in dem vorliegenden Beitrag mit den fragmentarischen Antworten der Rechtsprechung sowie den denktheoretisch möglichen und praxisrelevanten Lösungsansätzen kritisch auseinander. Aufgrund der hierdurch gewonnenen Erkenntnisse wird schließlich ein eigener Vorschlag unterbreitet.
Summary
Provided that animals can be object to the sale of secondhand goods, a professional seller may shorten the limitation period from two years to 12 months. But under which circumstances is an animal secondhand? In their present article the authors examine and critically review the judicature‘s fragmentary replies as well as theoretical and feasible solutions. Based on the gained cognitions finally an own approach is presented.
Schlüsselwörter
neues Kaufrecht - Verbrauchsgüterkauf - Verjährungsfrist für Sachmängel
Keywords
New law on sales - Sale of consumer goods - Limitation period on defective products-actions