kma - Klinik Management aktuell 2006; 11(10): 20-22
DOI: 10.1055/s-0036-1573926
Politik
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart

Dreiseitiges Desinteresse

Hochspezialisierte Leistungen
Cornelia Kolbeck
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Publikationsdatum:
11. März 2016 (online)

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Patienten mit seltenen Erkrankungen müssen bislang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung hin und her pendeln. Der Paragraf 116b SGB V sollte Abhilfe schaffen – das ist bislang nicht gelungen, weil die Finanzierung nicht geklärt war. Jetzt arbeitet die Politik an einer Korrektur. Künftig sollen die Landesbehörden entscheiden, welches Krankenhaus hochspezialisierte Leistungen versorgen darf.