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kma - Klinik Management aktuell 2006; 11(10): 20-22
DOI: 10.1055/s-0036-1573926
DOI: 10.1055/s-0036-1573926
Politik
Dreiseitiges Desinteresse
Hochspezialisierte LeistungenFurther Information
Publication History
Publication Date:
11 March 2016 (online)
Patienten mit seltenen Erkrankungen müssen bislang zwischen ambulanter und stationärer Versorgung hin und her pendeln. Der Paragraf 116b SGB V sollte Abhilfe schaffen – das ist bislang nicht gelungen, weil die Finanzierung nicht geklärt war. Jetzt arbeitet die Politik an einer Korrektur. Künftig sollen die Landesbehörden entscheiden, welches Krankenhaus hochspezialisierte Leistungen versorgen darf.