RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/s-0035-1569158
Materialtrübung faltbarer Intraokularlinsen seit 2006
Hintergrund: Nach Kataraktoperation kommt es selten zu erneutem Visusabfall durch Materialtrübung der intraokularen Linse (IOL). Serielles Auftreten wurde bisher in der Literatur besonders bei hydrophilen Linsenmaterialien beschrieben. Wir analysierten alle seit 2006 an der Klinik explantierten getrübten Linsen. Methoden: Die ophthalmologischen und internistischen Patientendaten wurden ausgewertet. Die explantierten IOLs wurden hinsichtlich Morphologie lichtmikroskopisch untersucht. Ergebnisse: 53 ausschließlich hydrophile Acryllinsen (35 einstückige, 18 dreistückige) wurden von September 2006 bis September 2015 explantiert, davon 81,2% seit 2013, bei einem Patientenalter von 77,6 ± 8,8 Jahren. Die Implantation lag im Median 3 Jahre zurück (1 – 17 Jahre). Die Trübung bestand aus Kalk (Oberflächenkalzifikation oder diffuse Opazifikation). Linsenhersteller waren Fa. Oculentis (39 IOLs verschiedener Serientypen), Ciba Vision (5), Acrimed, B+L, Lenstec, MDR Inc., Matrix Acrylic (insg. 6) bzw. unbekannt (3). 26,4% der Patienten hatten Diabetes mellitus. Okuläre Komorbiditäten waren Glaukom (17%), Makulopathie (16,9%), vorangegangene Vitrektomie mit Endotamponade (9,4%), Uveitis (5,6%), Fuchs Endotheldystrophie (3,8%). Die Sekundärlinse wurde kapselsackfixiert (n = 8, 15,1%), sulkusfixiert, (n = 20, 37,7%) oder retroiridal irisfixiert mit vorderer Vitrektomie (n = 25, 47,2%). Der Visus stieg von 0,26 ± 0,21 auf 0,63 ± 0,32 an. Komplikationen waren zystoides Makulaödem (2), Linsensubluxation (1), Ablatio retinae (1). Schlussfolgerungen: Alle explantierten IOLs waren aus hydrophilem Material und zeigten Kalzifikationen mit signifikantem Visusverlust. Kausale Ursachen sind schwierig identifizierbar. Ein Zusammenhang mit okulären oder systemischen Erkrankungen mit Störungen der Blut-Kammerwasser-Schranke konnte nicht hergestellt werden. Bei Fa. Oculentis wurde seit dem 31.12.12 das Verpackungsmaterial geändert. Es besteht grundsätzlich Meldepflicht beim BfArM sofern die IOL noch auf dem Markt ist.