ergopraxis 2015; 8(09): 47
DOI: 10.1055/s-0035-1564357
perspektiven
© Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York

Wer muss bei Terminausfall zahlen?

Karsten Bossow

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Publikationsdatum:
01. September 2015 (online)

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Grafik: N. Fuckerer
Rechtsfrage

» Kürzlich meinte ein Dozent, dass Therapeuten keine Ausfallrechnung an Patienten stellen dürften. Zwischen Leistungserbringern und gesetzlich Versicherten gelte das Sachleistungsprinzip. Laut Rahmenverträgen sei eine direkte Bezahlung vom Patienten an den Leistungserbringer ausgeschlossen. Eine Ausfallrechnung sei dennoch möglich. Allerdings müsste sie direkt an die Krankenkasse gehen. Stimmt das? «

Michael Schiewack aus Kamenz