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ergopraxis 2015; 8(09): 47
DOI: 10.1055/s-0035-1564357
DOI: 10.1055/s-0035-1564357
perspektiven
Wer muss bei Terminausfall zahlen?
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
01. September 2015 (online)



» Kürzlich meinte ein Dozent, dass Therapeuten keine Ausfallrechnung an Patienten stellen dürften. Zwischen Leistungserbringern und gesetzlich Versicherten gelte das Sachleistungsprinzip. Laut Rahmenverträgen sei eine direkte Bezahlung vom Patienten an den Leistungserbringer ausgeschlossen. Eine Ausfallrechnung sei dennoch möglich. Allerdings müsste sie direkt an die Krankenkasse gehen. Stimmt das? «
Michael Schiewack aus Kamenz