ergopraxis 2014; 7(04): 46
DOI: 10.1055/s-0034-1373762
profession & perspektiven
© Georg Thieme Verlag Stuttgart – New York

Wie ist der Urlaub bei Teilzeit geregelt?

Karsten Bossow

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
31. März 2014 (online)

Die Rechtsfrage

» Ich arbeite Teilzeit und vier Tage pro Woche von Montag bis Donnerstag. Für eine volle Urlaubswoche zieht mir meine Chefin fünf Tage ab. Nehme ich Donnerstag einen Tag frei, zieht sie mir auch den Freitag von meinen insgesamt 20 Urlaubstagen ab. Ist das richtig? «

Therapeutin aus Berlin