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Klin Monbl Augenheilkd 2014; 231(01): 13
DOI: 10.1055/s-0034-1366930
DOI: 10.1055/s-0034-1366930
Recht in der Praxis
Vertragsarztrecht – Seit Oktober gibt es nur noch einen Bundesmantelvertrag
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
17. Januar 2014 (online)

Zum 01.10.2013 ist der neue einheitliche Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) in Kraft getreten. Er löst die bisherigen gesonderten Verträge zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Ersatzkassen einerseits sowie den Primärkassen andererseits ab. Lesen Sie nachfolgend, welche wesentlichen Neuerungen sich daraus ergeben.