ergopraxis 2013; 6(04): 8-9
DOI: 10.1055/s-0033-1343364
gesprächsstoff
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Heilmittelwerbegesetz aktualisiert – Endlich vieles erlaubt

Elke Oldenburg

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
04. April 2013 (online)

Möchten Ergotherapeuten für ihre Arbeit öffentlich werben, sollten sie sich mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) befassen. Das „Gesetz über Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens“ möchte insbesondere medizinische Laien vor Irreführung schützen. Im Oktober 2012 wurde es aktualisiert. Manche Regelungen waren nicht nachvollziehbar. Die wurden nun gestrichen.