Dtsch Med Wochenschr 2013; 138(22): 1139
DOI: 10.1055/s-0033-1337408
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Führerschein, Fachkundenachweis, Fertigkeitsprüfung . . .

V. Hirschel
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Publication Date:
22 May 2013 (online)

. . . der Mensch legt im Laufe seines Lebens vielfach Zeugnis davon ab, dass er zu einer bestimmten Tätigkeit qualifiziert ist. Auch besteht allgemeine Schulpflicht, der man sich kaum entziehen kann.

Dagegen gibt es keine Pflichten, wenn es um etwas so Wichtiges, aber auch Persönliches wie die eigene Gesundheit geht. Wir leben in einem freien Land. Wer nicht will, muss über seine Körperfunktionen und über die Konsequenzen seines möglicherweise ungesunden Tuns nicht mehr wissen, als die Schule ihm beigebracht hat, er darf ein „Gesundheitswissens-Analphabet“ bleiben (s. S. 1148 in diesem Heft).

Für viele Menschen ist geringes Wissen in Gesundheitsthemen keine Frage des Wollens. Sie hatten nicht die Chance, mehr zu lernen. Ärztliche Beratung und Anleitung zu einer gesundheitsförderlichen Verhaltensweise könnten diesen Patienten nützen. Beispielsweise während eines Krankenhausaufenthaltes wären Patienten besonders empfänglich für gute Ratschläge. Sie erhalten sie jedoch nicht konsequent. Das liegt nach Urteil befragter Ärzte neben Zeitmangel auch an Ausbildungslücken im Studium (s. S. 1153).

Eine neue Fachkundenachweisberechtigungspflicht müsste es gewiss nicht sein. Schon ein ergänztes Studium und eine etwas bessere Vergütung für sprechende Medizin würden viel bewirken.