Endoskopie heute 2013; 26 - FV11
DOI: 10.1055/s-0033-1333955

Palliative Platzierung eines gastro-cutanen Metallstents

U Gottschalk 1, C Morgenstern 2, L Fend 2, A Klemm 3
  • 1Caritas-Klinik Pankow, Innere Medizin – Gastroenterologie, Diabetologie und allgem. Innere, Berlin, Germany
  • 2Caritas-Klinik Pankow, Berlin, Germany
  • 3Onkologische Fachpraxis, Berlin, Germany

Bei einer 71-jährigen Patientin mit einem Z.n. pyloruserhaltender Duodenopankreatektomie bei Pankreaskopfkarzinom (pT3 pN0) ein Jahr zuvor, trat nach 10 Monaten eine Stenose der Jejunalschlinge kurz unterhalb der Anastomose auf. Einen Monat später kam es zur spontanen Magenperforation, welche übernäht wurde und in deren Folge auf Grund einer Nahtinsuffizienz sich eine gastro-cutane Fistel ausbildete. Diese Fistel hatte Kontakt zum teilweise nekrotischen Unterhautfettgewebe, so dass erhebliche Pflegeprobleme bestanden. Eine Peritonealkarzinose war bereits länger bekannt. Da die Patientin jedoch noch in einem relativ guten körperlichen Gesamtzustand war, bestand der Wunsch, weiterhin Nahrung zu sich zu nehmen. Unser Hospiz wandte sich mit dem Wunsch an uns, in dieser Situation eine Verbesserung der Pflegemöglichkeiten der Bauchdeckenwunde durch Magenentlastung bei Beibehaltung der oralen Nahrungszufuhr zu schaffen. Die eigentliche Ernährung erfolgte parenteral über einen Port. Wir entschlossen uns, forciert vorzugehen und erweiterten die Fistel mittels eines Metallstents (covered), so dass jetzt der Mageninhalt ungehindet in einen Stomabeutel abfloss. Die Patientin war mit dieser Lösung hochzufrieden und konnte nahezu ungehindert oral für sie schmackhafte Nahrung zu sich nehmen (Eis, Kaffee usw.). Da es jetzt möglich wurde, direkt den Mageninhalt abzuleiten, war die Hautpflege erleichtert und es gelang, schwere Mazerationen zu verhindern. Anhand eines Videos zeigen wir die Bauchdeckensituation und die technische Platzierung des gastro-cutanen Metallstents. Die Patientin verstarb einige Wochen später an den Folgen des ausgedehnten Tumorleidens. Sie war fast bis zu ihrem Lebensende in der Lage, orale Kost zu sich zu nehmen. Unser Vorgehen darf als Ausnahme betrachtet werden, hat aber für die Patientin einen deutlichen Zugewinn an verbliebener Lebensqualität im Rahmen der Palliativversorgung erbracht.