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Klin Monbl Augenheilkd 2012; 229(10): 970
DOI: 10.1055/s-0032-1333495
DOI: 10.1055/s-0032-1333495
Für Sie notiert
Augenärztliche Versorgung – Erster Vertrag zur Vorsorge bei Kleinkindern
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
24. Januar 2013 (online)
Techniker Krankenkasse und Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe haben erstmalig mit Wirkung zum 1. Juli 2012 einen Vertrag über eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern vereinbart. Teilnahmeberechtigt sind alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Augenärzte aus dem Bereich Westfalen-Lippe – eine gesonderte Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich.