ergopraxis 2012; 5(04): 11
DOI: 10.1055/s-0032-1311771
politik
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04 April 2012 (online)

Rezeptabsetzungen Durch BKK Novitas – Kassen müssen besser informieren

Es ist ein Unding, wenn eine Kasse das Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls wieder einführt und darüber nur die Ärzte informiert - die Therapeuten aber völlig außen vor lässt. So scheint es - wie der Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE) berichtet - bei der Novitas BKK geschehen zu sein. Ärgerlich für die Therapeuten: Die Kasse weigert sich wohl standhaft, Heilmittelverordnungen zu vergüten, bei denen die Genehmigung aus Unkenntnis vergessen wurde. Nun hat sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Heilmittelverbände (BHV), deren Mitglied auch der DVE ist, an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gewandt. Er ist der Hüter des Heilmittelkatalogs und der Heilmittelrichtlinien. Die BHV möchte beim G-BA durchsetzen, dass künftig auch die Berufsverbände der Heilmittelerbringer über Änderungen im Genehmigungsverfahren informiert werden müssen und es eine Übergangsfrist von drei Monaten geben soll. Absetzungsbeispiele sammelt der DVE unter: praxen@dve.info

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